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VG Berlin, 08.10.2015 - 10 K 477.13 |
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§ 4 BImSchG, § 6 BImSchG, § 12 BImSchG, Nr 3.2.1 TA Lärm, § 44 Nr 1 BNatSchG 2009
Genehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von 179,38 Meter und einer Leistung von 2,3 MW; Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG; Rechtswidrigkeit von Lärmnebenbestimmungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11
Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; …
Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 10 K 477.13
"Hinsichtlich der Frage, ob Windenergieanlagen im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursachen, gilt die Besonderheit, dass der zuständigen Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zugestanden werden muss, die im Verwaltungsprozess dazu führt, dass die gerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - 7 C 40.11 -, juris;… Urt. v. 27.06.2013 - 4 C 1.12 - NVwZ 2013, 1411, RdNr. 14 ff.).Die behördliche Einschätzungsprärogative bezieht sich aber nicht generell auf das Artenschutzrecht als solches, sondern greift nur dort Platz, wo trotz fortschreitender wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterhin ein gegensätzlicher Meinungsstand fortbesteht und es an eindeutigen ökologischen Erkenntnissen fehlt (BVerwG, Urt. v. 21.11.2013, a.a.O., RdNr. 19).
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95
Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …
Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 10 K 477.13
Auf die Zuordnung dieser Immissionen zu einer bestimmten Anlage kommt es insoweit grundsätzlich nicht an; geboten ist vielmehr eine summierende Betrachtung (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 12 S. 27). - BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 10 K 477.13
Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot wird dann verletzt, wenn sich durch ein Vorhaben das Risiko des Erfolgseintritts in signifikanter Weise erhöht (zu § 42 BNatSch a.F. (jetzt § 44 BNatSchG) grundlegend: BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - juris, Rn. 219ff.).
- BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12
Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …
Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 10 K 477.13
"Hinsichtlich der Frage, ob Windenergieanlagen im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursachen, gilt die Besonderheit, dass der zuständigen Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zugestanden werden muss, die im Verwaltungsprozess dazu führt, dass die gerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - 7 C 40.11 -, juris; Urt. v. 27.06.2013 - 4 C 1.12 - NVwZ 2013, 1411, RdNr. 14 ff.). - OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen …
Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 10 K 477.13
Die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative erlaubt es der Genehmigungsbehörde deshalb nicht, ohne eine wissenschaftlichen Maßstäben und vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung, insbesondere Bestandserfassung im Umfeld einer Anlage, von einer erhöhten Aktivitätsdichte und einem daraus folgenden signifikant erhöhten Tötungsrisiko einer besonders geschützten Art auszugehen (vgl. Urt. d. Senats v. 26.11.2011 - 2 L 6/09 -, NuR 2012, 196 [201], RdNr. 65 in juris, m.w.N). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 8 B 390/15
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb einer …
Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 10 K 477.13
Es trifft zwar zu, dass es eine Diskussion über einen Anpassungsbedarf der DIN ISO 9613-2 gibt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2015 - 8 B 390/15 - zitiert nach juris). - BVerwG, 21.02.2013 - 7 C 22.11
Windkraftanlage; Beurteilungspegel; Schallemissionen; Kontrollwert; Lärmvorsorge; …
Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 10 K 477.13
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21. Februar 2013 (BVerwG 7 C 22.11, Rn. 19ff.) ausgeführt:. - OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11
Abschaltzeiten für Windenergieanlagen wegen Artenschutz
Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 10 K 477.13
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt führt zum Maßstab der Prüfung des Vorliegens eines signifikant erhöhten Kollisionsrisikos für Fledermäuse Folgendes aus (Urteil vom 13.3.2014 - 2 L 212/11 - Rn. 28ff. m.w.N - zitiert nach juris):. - VGH Bayern, 10.08.2015 - 22 ZB 15.1113
Die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hängt …
Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 10 K 477.13
Eine in ihrem Ergebnis noch völlig offene fachliche Diskussion stellt noch keinen gesicherten Erkenntnisfortschritt dar (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. August 2015 - 22 ZB 15.1113 -, Rn. 14, m.w.N. - juris).
- VG Düsseldorf, 25.08.2020 - 28 L 719/20
Windkraftanlagen in Vorst dürfen gegen den Willen der Stadt Tönisvorst errichtet …
vgl. VG Berlin, Urteil vom 8. Oktober 2015 - 10 K 477.13 -, juris Rn. 22. - VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 28 K 963/17
Rotmilan Abschaltalgorithmus Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative
vgl. VG Berlin, Urteile vom 9. Februar 2017 - 10 K 84.15 -, juris, Rn.39 und vom 8. Oktober 2015 - 10 K 477.13 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 13. März 2014 - 2 L 212/11 -, juris, Rn. 29 und vom 20. April 2016 - 2 L 64/14 -, juris, Rn. 66; VG Kassel, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 7 K 2267/15.KS -, juris, Rn. 30. - VG Berlin, 09.02.2017 - 10 K 84.15
Anordnung des temporären Abschaltens von Windenergieanlagen zum Schutz von …
Ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste liegt regelmäßig erst dann vor, wenn mehr als nur wenige Einzelexemplare betroffen sind (vgl. VG Berlin, Urteil vom 8. Oktober 2015 - 10 K 477.13 - juris Rn. 22).